Skip to main content

Sind Siein Deutschland beschäftigt? Haben Sie ein Kind und erfüllen Sie die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen nach den einschlägigen deutschen Rechtsvorschriften? Sie haben dann möglicherweise Anspruch auf Familienleistungen (Kindergeld). In diesem Artikel erfahren Sie mehr über diese Geldleistung, wer Anspruch darauf hat und welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um sie zu erhalten.

Was ist Kindergeld?

Das Kindergeld ist keine Sozialleistung im Sinne der Sozialversicherungsvorschriften. In der Praxis handelt es sich dabei um eine Geldleistung, die pro Kind aus einer gesonderten Familienkasse gezahlt wird. Anspruch auf Familienkindergeld aus Deutschland wird den Eltern des Kindes unmittelbar nach der Geburt des Kindes ausgehändigt, muss aber vorher schriftlich bei der zuständigen Behörde unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars beantragt werden. Den Formularen sind die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen beizufügen, aus denen hervorgeht, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Zulage erfüllt sind.

Wer hat in Deutschland Anspruch auf Kindergeld?

Wer als Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet und ein Kind in Deutschland hat, hat Anspruch auf Familienleistungen. Allerdings muss der Antragsteller bei der Beantragung der Zulage auch andere gesetzliche Bestimmungen einhalten. Um Anspruch auf Kindergeld zu haben, muss ein Arbeitnehmer in Deutschland sozialversichert und steuerlich in Deutschland ansässig sein.

familienbeihilfen für kinder aus deutschland

Tipp

TIPP: Arbeitnehmer, die im Rahmen ihrer Aufgaben und ihres Berufsbildes zur Arbeit nach Deutschland entsandt werden, sowie Selbständige, die ebenfalls in Deutschland steuerlich ansässig sind, haben ebenfalls Anspruch auf Kindergeld in Deutschland.


Beantragung von Kindergeld für Familien in Deutschland

Der Antrag auf Kindergeld muss im Rahmen des gesetzlichen Verfahrens schriftlich gestellt werden. Außerdem müssen dem Antrag alle erforderlichen Anhänge beigefügt werden, die die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen belegen. Finden Sie das ganze Verfahren kompliziert und verwaltungstechnisch aufwändig? Wenn Sie durch eine Sprachbarriere oder Zeitmangel eingeschränkt sind, übernehmen wir gerne die gesamte Antragstellung für Sie. Füllen Sie einfach das Online-Formular auf der rechten Seite unserer Website aus und wir senden Ihnen den persönlichen Fragebogen zu, den Sie benötigen, um Ihren Antrag ordnungsgemäß auszufüllen und einzureichen.

In diesem Schritt erhalten Sie auch eine Liste der erforderlichen Anlagen, die dem Antrag auf Finanzhilfe beigefügt werden müssen. Nach der Übermittlung der Unterlagen übernehmen wir für Sie alle weiteren Schritte im Rahmen des festgelegten Gesetzgebungsverfahrens .


Tipp

TIPPWenn Sie erhalten Familienzulagen für Kinder in der Slowakei oder in der Tschechischen Republik wird dieser Betrag von den in Deutschland berechneten und beantragten Familienbeihilfen abgezogen. Dies bedeutet, dass Sie in der Slowakei/Tschechischen Republik und in Deutschland nicht den vollen Betrag der Zulage erhalten, auf den Sie Anspruch haben. Zusätzlich zu den Leistungen, die Sie bereits in der Slowakei oder der Tschechischen Republik erhalten, bekommen Sie einen Teil des Betrags, den Sie in Deutschland geltend machen können.